für die Vermietung mobiler Wellness‑ und Saunageräte sowie Zusatzleistungen
1. Vertragsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Alle Leistungen von Saunameister Chris – Christian Eisele, Höhefeldstraße 20, 76356 Weingarten (Baden) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit Abschluss einer Buchung zwischen dem Mieter und dem Vermieter – vertreten durch Saunameister Chris – akzeptiert der Mieter die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Die AGB gelten für:
- die Vermietung mobiler Saunen, Hottubs und vergleichbare mobile Wellnessgeräte,
- optionale Zusatzleistungen (z. B. Saunameister‑Service),
- den Erwerb von Aufguss‑ und Wellnessprodukten,
sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Ausschließlichkeit
Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
Wenn Sie mit dem Vermieter eine individuelle Vertragsabrede getroffen haben, so hat diese Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Enthalten diese Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Regelungen, werden diese nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Bestandteil dieses Vertrages.
1.3 Verbraucher und Unternehmer
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, sofern einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.
Sie sind ein Verbraucher, wenn Sie bei mir Waren bestellen oder sonstige Rechtsgeschäfte zu einem Zwecke abschließen, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. §13 BGB).
Dagegen sind Sie ein Unternehmer, wenn Sie eine als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§14 BGB).
2. Angebot, Preise und Stornierung
2.1 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande.
Die auf dieser Website angebotenen Vertragsgegenstände sind noch kein verbindliches Angebot. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
2.2 Vertragsumfang
Für den Umfang der Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung des Vermieters maßgeblich.
In der mobilen Fasssauna ist ein GPS-Tracker eingebaut, der während der Fahrt die mobilen Daten aufzeichnet. Die Daten werden ausgelesen.
Es darf nicht schneller als 80 km/h gefahren werden.
2.2a Verlängerungswünsche
Etwaige Verlängerungswünsche müssen dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Vermieter wird die Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes für die angestrebte Vertragsverlängerung prüfen und Ihr Angebot binnen 7 Tagen annehmen oder ablehnen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mieterdauer besteht nicht.
Bei Verlängerung der Mietzeit gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mietpreise. Die Zahlung der für die Verlängerung anfallenden Miete wird mit Vereinbarung der Verlängerung fällig.
2.3 Zahlung
Der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt und ist vollständig vor Mietbeginn zu bezahlen.
2.3a Gutscheine
Gutscheine sind 2 Jahre gültig ab Kaufdatum. Sie können online eingelöst werden und gelten als Zahlungsmittel.
2.4 Preise
Die jeweils gültigen Preise für die mobile Fasssauna und weitere Mietobjekte sind unter Saunatarife einsehbar. Ich bin Kleinunternehmer, daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Für bestimmte Leistungen, Zusatzleistungen oder Produkte, deren Umfang oder Aufwand variieren kann, werden die Preise individuell kalkuliert. Diese Preise werden dem Mieter vor Vertragsabschluss in einem gesonderten Angebot mitgeteilt. Ein Vertrag über diese Leistungen kommt erst zustande, wenn der Mieter das individuelle Angebot ausdrücklich akzeptiert.
Die Reinigungspauschale (Standard) gilt für normale Verschmutzungen, die vom Vermieter gereinigt werden. Aschekasten leeren, Glastür, Fenster sowie Bänke reinigen. Grobe Verschmutzungen (Dreck, Schlamm, Nässe, Ölflecken oder sonstige Flecken und Einbrennflecken auf dem Ofen) werden mit mindestens 50€ pro angefangene Stunde berechnet. Weitere Kosten für die Reinigung bleiben unberührt.
2.5 Stornierung
Eine Stornierung ist nur im Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter möglich.
Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht begründet, besteht nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
Wurde kein kostenloses Rücktrittsrecht vereinbart, ist der Rücktritt nur gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich.
Es gelten folgende Stornogebühren:
| Zeitraum vor Mietbeginn | Stornokosten |
|---|---|
| bis 7 Tage vorher | 25 % des Auftragswertes |
| 2–6 Tage vorher | 50 % des Auftragswertes |
| weniger als 2 Tage | 100 % des Auftragswertes |
Der Vermieter kann Buchungen ohne Angaben von Gründen stornieren. Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
2.6 Unverschuldete Verhinderung
Kann der Mieter den Termin unverschuldet nicht wahrnehmen, kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Der Vertrag bleibt bis zur Durchführung bestehen.
2.7 Kaution
Für die mobile Sauna wird eine Kaution in Höhe von 350 € erhoben. Die Kaution muss vor Ort bei Abholung/Entgegennahme des Mietgegenstandes in Bar errichtet werden.
Die Kaution wird Ihnen am Tag der Rückgabe des Vertragsgegenstandes oder spätestens binnen 10 Tagen nach Mietende und Rückgabe des Vertragsgegenstandes in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort erstattet. Der Vermieter ist berechtigt, im Falle von Beschädigungen, die Kaution zur Behebung der Schäden zu verwenden.
3. Leistungen, Nutzung und Gewährleistung
3.1 Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen:
- auf Wunsch Anlieferung und Abholung (hinzubuchbare Leistung),
- Vermietung der mobilen Sauna bzw. weiterer Wellnessgeräte,
- Bereitstellung von Grundzubehör (z. B. Aufgusseimer, Schöpfkelle).
Weitere Gegenstände können individuell vereinbart werden.
3.2 Übergabe und Mängel
Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übergabe unverzüglich auf Mängel zu prüfen.
Festgestellte Mängel sind im Übergabeprotokoll zu dokumentieren.
Gewährleistung besteht nicht für:
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung,
- äußere Einflüsse,
- normalen Verschleiß.
3.3 Übernahmebestätigung
Mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll bestätigt der Mieter den Zustand des Mietobjekts, das Zubehör sowie die Kenntnis der AGB.
3.4 Lieferung und Abholung
Liefer‑ und Abholzeiten werden individuell vereinbart. Soweit nicht mit dem Vermieter anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des Vertragsgegenstandes frühestens ab 15 Uhr am Tag der Anmietung unter der in der Buchung genannten Anschrift. Der Vertragsgegenstand wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben.
Reine optische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Farbabweichungen vom Holz stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren. Etwaige Mängel werden im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten.
Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Rückgabeort – wenn nicht anders vereinbart – bis spätestens 10 Uhr. Im Falle einer nicht fristgerechten Rückgabe wird pro zusätzlichem Kalendertag eine Tagesmiete fällig. Der Vermieter ist berechtigt, diese von der Kaution einzubehalten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche im Falle einer verspäteten Rückgabe durch den Vermieter bleibt vorbehalten.
Wenn eine Lieferung dazugebucht wird, wird die mobile Sauna an die angegebene Lieferadresse bis Bordsteinkante geliefert. Ab Lieferung und Übergabe ist der Vermieter von der Haftung freigestellt.
Weitere Unterstützung und Hilfe bezüglich des Aufstellortes stellt lediglich eine reine Gefälligkeit ohne rechtliche Bindung des Vermieters dar.
3.5 Aufstellort
Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Bereichen aufgestellt werden (z. B. Gastanks, unter Bäumen).
Sie ist ausschließlich auf festem, ebenem Untergrund abzustellen.
Die Sauna darf dabei nur auf zulässigen Stellflächen abgestellt werden. Etwaige durch den Transport oder die Abstellung entstehenden Kosten sind vom Mieter zu tragen.
3.6 Schäden und Verlust
Für fehlende oder beschädigte Gegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der Reparaturkosten.
3.7 Untervermietung oder gewerbliche Nutzung
Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
Unberechtigte Untervermietung führt zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters.
Ein über die private Nutzung/anderweitige Nutzung hinausgehender Gebrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf einer separaten, schriftlichen Vereinbarung.
Hierunter fallen unter anderem kommerzielle und nicht-kommerzielle Festivals, Vereine, Clubs mit oder ohne Mitgliedern, Veranstaltungen mit Dienstleistungen und Kundenverkehr, öffentliche Nutzung, Messen, Campingplätze, Fitnessstudios oder ähnliche Unternehmen, Rotlicht-Clubs oder ähnliche Unternehmen oder anderweitige Gruppenveranstaltungen von über 12 Personen.
Setzt der Mieter den Vertragsgegenstand ohne Kenntnis des Vermieters bei den oben genannte, nicht abschließend genannten kommerziellen und nicht-kommerziellen Beispielen ein und stellt diesen ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter anderen zur Verfügung, führt das zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters.
Weitere Schadenersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen.
Die Beweislast über den Grad der anderweitigen Nutzung liegt bei dem Mieter.
3.8 Gewährleistungsausschluss bei Fehlbedienung
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Mieter Betriebsanweisungen missachtet oder unbefugte Änderungen am Mietobjekt vornimmt.
3.9 Einweisung
Der Mieter erhält bei Lieferung/Abholung eine fachkundige Einweisung in Betrieb und Sicherheit.
3.10 Fahrerlaubnis
Der Mieter muss – wenn keine Lieferung gebucht wurde – eine gültige Fahrerlaubnis für den Anhänger (Führerscheinklasse B) besitzen. Sie sind verpflichtet, Ihre Fahrerlaubnis bei Übergabe des Hängers vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, sich eine Kopie der Fahrerlaubnis anzufertigen und für die Dauer der Vertragsbeziehung aufzubewahren.
Hat der Mieter die nötige Fahrerlaubnis nicht, befindet er sich im Annahmeverzug. Bei einer Stornierung erhält der Mieter den Mietbetrag nicht zurück.
Der Anhänger muss mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden.
- 1500 kg Zuglast
- 75 kg Stützgewicht
Ob und inwieweit Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie selbst prüfen.
3.11 Bedienungsanleitung
Der Mieter macht sich mit den Betriebseinrichtungen und der online zur Verfügung gestellten Bedienungsanleitung des Anhängers und der Sauna vertraut und beachtet bei der Nutzung die sich daraus ergebenden Pflichten und Fahrbeschränkungen.
4. Haftung
4.1 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Mietobjekt während der gesamten Mietdauer.
4.2 Aufsichtspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während des Betriebs ständig zu beaufsichtigen und für ausreichende Absicherung zu sorgen.
4.3 Brandschutz
Die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.
4.4 Stellflächen
Die Sauna darf nur auf Privatgelände oder zulässigen Stellflächen betrieben werden.
Wird sie ohne Genehmigung umgesetzt, trägt der Mieter sämtliche Bußgelder und Folgekosten.
4.5 Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Für gesundheitliche Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.
4.6 Haftungsbeschränkung
Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzte, so ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
4.7 Verhalten im Straßenverkehr, Versicherung, Haftung Bußgelder
Mit Abschluss des Mietvertrages verpflichten Sie sich, die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zu beachten. Das Fahren abseits befestigter Straßen ist nicht gestattet.
Der Anhänger ist für den öffentlichen Verkehr zugelassen und ist lediglich mit einer Haftpflichtversicherung versichert.
Es liegt keine Vollkaskoversicherung, Selbstfahrerversicherung oder Transportversicherung vor.
Der Mieter übernimmt mit Übergabe der mobilen Sauna die Sach-, Transport- und Betriebsgefahr. Bei einem Totalschaden von Anhänger und Sauna haftet der Mieter mindestens in Höhe von 10.000 Euro. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn und Umsatzeinbußen bleiben unberührt.
Für entstandene Schäden auch an Dritten, durch Unfall oder unsachgemäßen Gebrauch, die nicht durch die eigene KFZ-Versicherung des Zugfahrzeuges oder eine private Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen werden, haftet der Mieter persönlich.
Der Mieter haftet demgemäß für alle Schäden, die während der Leihzeit am Anhänger entstehen. Ebenfalls haftet der Mieter für alle Schäden, die während des Ausleihens durch den Anhänger verursacht werden.
Sie haften uneingeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für Besitzstörungen, die Sie oder Dritte, denen Sie das Fahrzeug überlassen, verursachen.
Sie verpflichten sich, den Vermieter von allen während der Nutzung angefallenen Gebühren, Abgaben, Bußgeldern, Strafen und sonstigen Kosten, die Sie zu vertreten haben, in vollem Umfang und auf Erstes Anfordern durch Zahlung freizustellen.
Für den Fall, dass der Vermieter als Halter des Vertragsgegenstandes auf Zahlung eines von Ihnen verursachten Bußgeldes (z.B. Parkverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung) in Anspruch genommen wird, wird der Vermieter Ihre Kontaktdaten der jeweiligen Bußgeldstelle mitteilen. Er ist zudem berechtigt, etwaige Bußgelder zu zahlen und von der Kaution einzubehalten.
Der Halter des Anhängers ist bemüht, den Anhänger nach bestem Wissen und Gewissen in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Es ist jedoch die Pflicht des Mieters, sich hiervon zu überzeugen. Eine Haftung für technische Mängeln und daraus entstehenden Schäden wird daher in beiderseitigem Einverständnis ausgeschlossen.
5. Benutzungsregeln
5.1 Gesundheitliche Risiken
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei gesundheitlichen Bedenken sollte vor Nutzung ein Arzt konsultiert werden.
5.2 Saunaregeln
Es gelten die allgemein anerkannten Saunaregeln.
Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe/Badeschuhe auszuziehen. Nur mit sauberen Füßen die Sauna betreten.
Sauna nach der Nutzung ausreichend lüften.
5.3 Handtuchpflicht
In der Sauna besteht Handtuchpflicht. Schweiß darf nicht auf das Holz gelangen.
Es müssen ausreichend große Handtücher auf die Sitz- und Liegeflächen sowie unter die Füße gelegt werden.
5.4 Verbotene Handlungen
- Rauchen, Essen und Trinken in der Sauna sind untersagt.
- Alkohol wird generell nicht empfohlen.
5.5 Flüssigkeiten
Keine Öle, Getränke oder andere Flüssigkeiten auf Bänken oder im Innenraum verwenden.
5.6 Aufgüsse
Aufgusswasser nur auf die heißen Steine geben (max. 2–3 Kellen pro Aufguss).
Die Hinweise auf den Aufgussmitteln sind zu beachten.
Saunakonzentrate nicht unverdünnt nutzen.
5.7 Aufgussmittel
Es dürfen ausschließlich vom Vermieter bereitgestellte Aufgussmittel verwendet werden.
Kein Alkohol oder alkoholhaltige Flüssigkeiten auf die Saunasteine gießen.
5.8 Temperaturgrenze
Die Innentemperatur darf 100 °C nicht überschreiten.
Bei Überschreitung ist sofort zu lüften.
5.9 Brennmaterial
Der Holzofen darf nur mit Laubholz betrieben werden.
Vom Vermieter bereitgestelltes Holz ist zu verwenden; zusätzliches Holz kann zugekauft werden.
Nur getrocknetes und kein lackiertes Holt zur Befeuerung nutzen. Nie mehr als 4 Scheite Holz in den Ofen legen.
Metallgegenstände wie den Ofen nicht ohne Schutzhandschuhe anfassen.
5.10 Aufsicht
Die Sauna muss während des gesamten Betriebs beaufsichtigt werden. Es dürfen keine Tiere mit in die Sauna genommen werden.
Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle anwesenden Personen und das gesamte Inventar.
5.11 Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich zu pfleglicher und bestimmungsgemäßer Nutzung.
Schäden durch Fehlverhalten trägt der Mieter.
Vor jeder Fahrt sind die Spanngurte zu überprüfen und alle Anbauteile und das gesamte Zubehör des Anhängers müssen geprüft und gesichert werden. Die Eingangstür ist zu schließen.
5.12 Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt im besenreinen Zustand. Der Aschebehälter muss nicht geleert werden, aber die Asche muss abgekühlt sein.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlungen ist Weingarten (Baden).
6.2 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt bei Verbrauchern jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts desjenigen Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist deutsch.
6.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
